
Oberste Dienstbehörde einer Beamtin oder eines Beamten ist die oberste Behörde eines Dienstherrn, in deren Geschäftsbereich die Beamtin oder der Beamte ein Amt wahrnimmt (§ 3 Satz 1 Bundesbeamtengesetz). In der unmittelbaren Bundesverwaltung ist dies meist ein Ministerium. Im Bereich der mittelbaren Bundesverwaltung (Anstalt, Stiftung) wird di...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Oberste_Dienstbehörde
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